
Keinen Fahrradhelm im Alltagsverkehr zu tragen, begründet keine Mitschuld an Kopfverletzungen nach einem Unfall.
Ein PKW-Besitzer, der Vorschäden an seinem Auto gegenüber einem Sachverständigen verschweigt und da Gutachten damit unbrauchbar macht, muss die Kosten dafür selbst tragen. Eine Frau wollte die so entstandenen Gutachterkosten nicht übernehmen, da die Vorschäden offensichtlich und für den Sachverständigen ohne Weiteres erkennbar waren.