Verhalten im Schadenfall: KFZ
- Keine Aussage zur Schuldfrage
- Aufnahme folgender wichtiger Daten vom Unfallgegner: Name, Anschrift und amtl. Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft, Versicherungsscheinnummer.
- Anfertigung eines Unfallprotokolls und Aufnahme von Zeugennamen.
- Haarwildschäden unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle oder dem Jagdpächter anzeigen.
- Achtung! Bei einem Kasko-Schaden sind Sie weisungsgebunden (Gutachter).
Bitte beachten!
- Unternehmen Sie alles Notwendige, um größere Schäden zu vermeiden.
- Bewahren Sie die Ruhe und leiten Sie Rettungsmaßnahmen sofort ein.
- Bitte melden Sie unverzüglich den Schaden an uns, damit wir den Versicherer informieren und gegebenenfalls einen Sachverständigen einschalten können.
- Verändern Sie die Schadenstelle - mit Ausnahme von erforderlichen Schadenminderungsmaßnahmen - nicht und beginnen Sie erst mit den Aufräumungsarbeiten, wenn der Versicherer und/oder die Polizei den Schadenort freigegeben haben.
- Erstellen Sie Fotos vom Schadenbereich und einen Schadenbericht über Art, Hergang und Ursache des Schadens unter Angabe der ungefähren Schadenhöhe (unverbindlich).