Betriebsschließungsversicherung mit dynamischer Verweisung: Anspruch auf Leistung wegen Corona-Pandemie
Wird in den Versicherungsbedingungen einer Betriebsschließungsversicherung Versicherungsschutz für die Betriebsschließung aufgrund meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne des IfSG gewährt und heißt es im Ausschluss,
"Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger …", ohne dass auf das Gesetz in einer bestimmten Fassung verwiesen wird, dann unterfallen wegen der Corona-Pandemie behördlich angeordnete Betriebsschließungen grundsätzlich dem Versicherungsschutz. Denn es handelt sich um eine dynamische Verweisung auf die jeweils zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Fassung des Gesetzes
KG Berlin, Urteil vom 05.07.2022, Az. 6 U 84/21
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