Versicherungsverträge werden unterschätzt; gerade in steuerlicher Hinsicht. Der mächtigste Trieb der Deutschen, heißt es, sei der Steuerspar-Trieb. Dem mag man folgen oder nicht. Sicher jedoch zahlt kaum einer gerne mehr Steuern als man muss. Schauen wir uns in dem Zusammenhang einmal die „Fußstapfentheorie“ an.
Zahlen Sie noch Parkgebühren für Guthaben auf der Bank?
Das muss nicht sein. Egal ob private oder Firmengelder: "Strafzinsen" können Sie vermeiden. Natürlich muss man "flüssig" bleiben. Denn, wie Henry Ford schon wusste: "Liquidität ist nicht alles, aber ohne Liquidität ist alles nichts."
Am 10.12.2020 trat das Gesetz zur Modernisierung des Versicherungssteuergesetz in Kraft. Mit dieser Gesetzesreform verfolgt die Bundesregierung das Ziel von klaren Regelungen, um im Bereich der Versicherungssteuer, gerade bei international agierenden Unternehmen, mehr Rechtssicherheit zu erreichen.
Auch bei der Trennung „im Guten“ kann es unliebsame Überraschungen geben. Ein Fall aus der Praxis.
Das ist passiert: Die Eheleute haben sich geeinigt und den Zugewinn- und Versorgungsausgleich vorgerichtlich geregelt. Das ist oft gewünscht, um die Gerichtskosten zu senken.
In der notariellen Urkunde ist u. a. niedergelegt, dass die bestehende Anwartschaft auf Betriebsrente über eine Unterstützungskasse intern, also innerhalb der Kasse geteilt werden soll. Soweit die Theorie. Und jetzt die Praxis:
Es kann sich jederzeit und überall ereignen: Im Büro erhält ein Mitarbeiter eine Bewerbungs-E-Mail mit Anhang. Der Mitarbeiter öffnet den Anhang. Wenige Sekunden später beginnt ein Albtraum für jeden Unternehmer: ein Schadprogramm breitet sich im IT-System aus. Dateien und Daten sind nicht mehr aufrufbar, Prozesse werden blockiert, Maschinen machen sich selbstständig, der Wirtschaftsbetrieb ist massiv gestört oder muss unterbrochen werden – und obendrauf kommt Tage später eine extrem hohe Lösegeldforderung. Cyberkriminalität als Horrorszenario!
Nicht nur wegen Corona. Die gesetzlichen Krankenkassen erhöhen die Zusatzbeiträge
Die meisten gesetzlich Krankenversicherten haben bereits oder werden in Kürze unangenehme Post erhalten. In diesem Jahr erhöhen fast alle gesetzlichen Kassen die Zusatzbeiträge. Davon sind nicht nur Arbeitnehmer betroffen, da seit 2019 auch die Zusatzbeiträge paritätisch mit den Arbeitgebern finanziert werden.