EuGH urteilt zu fraglichen Kreditverträgen
Der EuGH hat über die notwendigen Bestandteile von Finanzierungskreditverträgen entschieden. Enthalten sein muss beispielsweise die konkrete Höhe des Verzugszinses zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und eine Beschreibung des dazugehörigen Anpassungsmechanismus.
Enthält ein Vertrag die nötigen Angaben nicht, können Verbraucher ihn widerrufen - unerheblich, wie viel Zeit seit Vertragsschluss vergangen ist. Die Widerrufsfrist hat in derartigen Fällen nie zu laufen begonnen. Zahlreiche Kunden sogenannter Auto-Banken wie der Volkswagen Bank hatten ihre Kreditverträge widerrufen und Zug um Zug die Rückabwicklung gegen Rückgabe des Fahrzeugs gefordert - zu Recht.
EUGH, Urteil vom 09.09.2021 – C-33/20; C-155/20; C-187/20
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