![Beweiserleichterungen für Versicherungsnehmer bei Diebstahl](/images/2021/03/14/burglar-4194213_1280_large.jpg)
Ein Versicherungsnehmer (VN) muss bei einem Diebstahl nur " ... ein Mindestmaß an Tatsachen beweisen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zuließen".
Versicherungsrecht
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