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Schadenanfall Transportschäden

Schnelle Hilfe im Schadenfall - Online oder telefonisch

1. Angaben Versicherungsnehmer (VN)

Wir weisen darauf hin, dass bewusst unwahre oder unvollständige Angaben zum Verlust des Anspruches auf Versicherungsschutz führen können, auch wenn dem Versicherer durch diese Angaben kein Nachteil entsteht.

2. Schadenhergang

Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum sind unverzüglich der Polizei anzuzeigen (z.B. Diebstahl)

3. Schadenumfang

3.3 Schadenverursacher

3.4 Absender

4. Schadenhöhe

5. Messe / Ausstellung

Alle Fragen sind wahrheitsgemäß nach bestem Wissen zu beantworten. Es ist bekannt, dass bewusst unrichtige oder unvollständige Angaben auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, wenn dem Versicherer dadurch kein Nachteil entsteht.

Wichtige Schadenunterlagen - bitte mitsenden (sofern vorhanden)

  • Original-Schadenrechnung
  • Kopie der Lieferrechnung/Handelsrechnung
  • Andere/weitere Wertnachweise
  • Original-Frachtbrief
  • Lieferschein
  • Speditionsübergabeschein
  • Haftbarmachungskorrespondenz
  • Schadenprotokoll/Tatbestandsaufnahme
  • Fotos der beschädigten Sachen
  • Sonstiges
Keine Datei(en) ausgewählt
Folgende Dateiformate werden unterstützt: jpg, jpeg, png, gif, pdf und txt. Sie können mehrere Dateien gleichzeitig hochladen. Die Maximalgröße beträgt 20 Megabyte.
Wichtige Hinweise
  • Untersuchen Sie die Güter sofort auf Schäden
  • Stellen Sie Ersatzansprüche gegen Dritte sicher
  • Sorgen Sie für Minderung des entstandenen und für Abwendung weiteren Schadens
  • Zeigen Sie Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei an
  • Je nach Schadenhöhe, stimmen Sie bitte mit uns ab ob ein Havarie-Kommissar zur Besichtigung beauftragt werden soll
  • Verändern Sie den Zustand der Sendung und der Verpackung nicht
  • Melden Sie den Schadenfall unverzüglich und lassen Sie uns die vollständige Unterlagen zukommen

Verhalten im Schadenfall

Unternehmen Sie alles Notwendige, um größere Schäden zu vermeiden. Bewahren Sie die Ruhe und leiten Sie Rettungsmaßnahmen sofort ein. Bitte melden Sie unverzüglich den Schaden an uns, damit wir den Versicherer informieren und gegebenenfalls einen Sachverständigen einschalten können.

Verändern Sie die Schadenstelle - mit Ausnahme von erforderlichen Schadenminderungsmaßnahmen - nicht und beginnen Sie erst mit den Aufräumungsarbeiten, wenn der Versicherer und/oder die Polizei den Schadenort freigegeben haben.

Erstellen Sie Fotos vom Schadenbereich und einen Schadenbericht über Art, Hergang und Ursache des Schadens unter Angabe der ungefähren Schadenhöhe (unverbindlich).

Zertifikate

CHARTA
Ihr Zertifizierungspartner für Handwerk und Mittelstand
Bundesverband Freier Sachverständiger e.V.

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