Welche Sicherungspflichten gelten für Bäume an Straßen?
Der Astabbruch von einem am Straßenrand gepflanzten Baum an einem Regentag beschädigte das darunter geparkte Fahrzeug. Die Fahrzeughalterin begehrte daher von der Stadt Schadensersatz wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Genau dies sei aber nicht feststellbar gewesen, so das Landgericht: „Jeder Baum an einer Straße oder an einem öffentlichen Parkplatz könne eine mögliche öffentliche Gefahr darstellen. Denn auch völlig gesunde Bäume könnten durch starke Wind- oder Regeneinflüsse entwurzelt werden oder Teile von ihnen könnten abbrechen.“ Es sei vielmehr unmöglich, den Verkehr völlig risikolos zu gestalten. Gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln entstehen, sondern auf der Natur selbst beruhen, müssten als unvermeidlich hingenommen werden.
LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 10.03.2022 – 3 O 307/21
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