Gesetzgeber verabschiedet Reform des Versicherungssteuerrechts
Der deutsche Gesetzgeber hat eine Reform des Versicherungssteuergesetzes (VersStG) mit dem Ziel der Präzisierung und Klarstellung verabschiedet, die zu einer höheren Steuerlast für international agierende Unternehmen führt.
Bisherige Rechtslage
International tätige Unternehmen mit einem deutschen Versicherungsvertrag mussten Prämienanteile für mitversicherte Betriebsstätten, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes liegen, bislang nicht in Deutschland versteuern.
Was kommt auf betroffene Unternehmen zu?
Liegen mitversicherte Betriebsstätten und sonstige Einrichtungen von Versicherungsnehmern mit Sitz in Deutschland außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittland), werden deren Prämienanteile durch die Neuregelung des § 1 VersStG auch der deutschen Besteuerung unterliegen und mit 19 Prozent Versicherungssteuer besteuert.
Bei Risiken in einem Drittland, in dem keine Versicherungssteuer existiert, wird erstmalig eine (deutsche) Versicherungssteuer auf z. B. die DIC/DIL-Prämienanteile im deutschen Master Cover für die Drittlandrisiken anfallen.
Bei Risiken in einem Drittland, in dem eigene Versicherungssteuergesetze gelten, führt dies zu einer Doppelbesteuerung für diese Prämienanteile.
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Das Gesetz wurde in der Plenarsitzung vom 27. November 2020 verabschiedet und am 09.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Somit tritt das Gesetz am 10. Dezember 2020 in Kraft, so dass diese Änderungen bereits Vertragserneuerungen ab dem 10. Dezember 2020 betreffen.
Beispiel