Unwirksame Klausel über Instandsetzungs- und Wartungsobliegenheiten für Rückstausicherungen
Eine Klausel in der Elementarschadenversicherung, die lediglich auferlegt, Rückstausicherungen "funktionsbereit" zu halten, verstößt mangels Bestimmtheit gegen das gesetzliche Leitbild, da die streitige Frage, ob und in welchem Umfang diese Einrichtungen regelmäßig zu warten waren bzw. tatsächlich gewartet wurden, nicht klar genug beantwortet wird.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.05.2022, Az. 7 U 71/21.