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Unwirksame Klausel über Instandsetzungs- und Wartungsobliegenheiten für Rückstausicherungen

Unwirksame Klausel über Instandsetzungs- und Wartungsobliegenheiten für Rückstausicherungen

Eine Klausel in der Elementarschadenversicherung, die lediglich auferlegt, Rückstausicherungen "funktionsbereit" zu halten, verstößt mangels Bestimmtheit gegen das gesetzliche Leitbild, da die streitige Frage, ob und in welchem Umfang diese Einrichtungen regelmäßig zu warten waren bzw. tatsächlich gewartet wurden, nicht klar genug beantwortet wird.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.05.2022, Az. 7 U 71/21.

Bild von succo auf Pixabay


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