Verhalten im Schadenfall: Sach
Sachschaden - was nun?
Vorgehensweise bei Sachschäden
- Brand der Feuerwehr/Polizei melden. Falls Sachen abhanden gekommen sind, Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstatten
- Zur Einbruchdiebstahl-/Beraubungs-Versicherung:
Anzeige bei der Polizei erstatten; Tagebuch-Nummer bei der Polizei erfragen; bei Verlust von:
a) Wertpapieren: Aufgebotsverfahren einleiten
b) Sparbüchern und Urkunden: sperren lassen
c) ec-Karten: sperren lassen über Telefon 116 116
- Liste der gestohlenen Sachen (Stehlgutliste) bei Polizei und Versicherer einreichen.
Verhalten im Schadenfall
Unternehmen Sie alles Notwendige, um größere Schäden zu vermeiden. Bewahren Sie die Ruhe und leiten Sie Rettungsmaßnahmen sofort ein. Bitte melden Sie unverzüglich den Schaden an uns, damit wir den Versicherer informieren und gegebenenfalls einen Sachverständigen einschalten können.
Verändern Sie die Schadenstelle - mit Ausnahme von erforderlichen Schadenminderungsmaßnahmen - nicht und beginnen Sie erst mit den Aufräumungsarbeiten, wenn der Versicherer und/oder die Polizei den Schadenort freigegeben haben.
Erstellen Sie Fotos vom Schadenbereich und einen Schadenbericht über Art, Hergang und Ursache des Schadens unter Angabe der ungefähren Schadenhöhe (unverbindlich).