Wie weit geht die Verkehrssicherungspflicht?
Ein Grundstückseigentümer muss den Weg zu seiner Terrasse nicht gegen alle erdenklichen Risiken ausgestalten. Das hat das OLG Frankfurt in einem Nachbarschaftsstreit entschieden, in dem eine Frau in der Dunkelheit auf einem regennassen Steinweg entlang ihrer Garage zur Terrasse ihrer Nachbarin gestürzt war, sich eine Scham-, Sitz- und Kreuzbeinfraktur zugezogen hatte und Prozesskostenhilfe verlangte.
Wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten beabsichtigte sie nämlich, die Nachbarin auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zu verklagen. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Schmerzensgeldklage wurde zurückgewiesen.
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.09.2022 – 17 W 17/22
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