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Verschwiegene Vorschäden

Verschwiegene Vorschäden

Ein PKW-Besitzer, der Vorschäden an seinem Auto gegenüber einem Sachverständigen verschweigt und da Gutachten damit unbrauchbar macht, muss die Kosten dafür selbst tragen. Eine Frau wollte die so entstandenen Gutachterkosten nicht übernehmen, da die Vorschäden offensichtlich und für den Sachverständigen ohne Weiteres erkennbar waren.

Da sie den entstandenen Schaden jedoch selbst zu vertreten hat, bleibt sie auf den Kosten sitzen. Spätestens nach Erhalt des schriftlichen Gutachtens wäre sie verpflichtet gewesen, auf den Irrtum hinzuweisen.

LG Saarbrücken Urteil vom 12.03.2021 – 13 S 139/20

Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay


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