Versehentliches Anschalten einer Herdplatte ist grob fahrlässig
Wenn es zu einem Brandschaden in einem Wohnhaus kommt, weil vor dem Verlassen des Hauses eine Herdplatte versehentlich eingeschaltet wurde, anstatt eine andere Herdplatte auszuschalten, kann die Wohngebäudeversicherung ihre Leistung um 25% kürzen.
Denn dem Versicherungsnehmer ist in einem solchen Fall grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Angesichts der besonderen Gefährlichkeit eines im Betrieb befindlichen Elektroherds habe sich die Klägerin durch einen Blickkontakt vergewissern müssen, dass der Herd auch tatsächlich ausgeschaltet war, begründete das Oberlandesgericht Bremen sein Urteil.
OLG Bremen, Urteil vom 21. 04.2022 - 3 U 37/21
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