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Fahrlässige Körperverletzung – ein Verkehrsunfall mit Folgen

Mathias S. steigt nach dem Besuch eines Baumarktes in sein Auto. Vom Parkplatz aus biegt er auf die öffentliche Straße ab und überquert hierbei einen Gehweg. Plötzlich kommt ein E-Roller mit hoher Geschwindigkeit von ca. 20 km/h angerast. Es kommt zu einem Zusammenstoß.

Der Fahrer des E-Rollers fliegt über die Motorhaube und verletzt sich. Er erlitt schwere Schürfwunden und verstauchte sich das rechte Handgelenk. An dem Auto von Mathias S. entsteht ein Sachschaden in Höhe von 3.000,- €.

Ein Zeuge hat den Unfallablauf beobachtet und ruft die Polizei. Die Parteien sowie die Zeugen werden vor Ort von den Beamten vernommen. Mathias S. geht davon aus, dass die Sache eindeutig ist. Er lässt sein Auto reparieren und sendet die Rechnung der Reparatur an die eKF-Versicherung des E-Roller-Fahrers.

Auf einmal erhält Mathias S. einen Anhörungsbogen der Polizei. Es geht um die Einleitung eines Strafverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr. Er wundert sich über das Schreiben. Da er nicht der Unfallverursacher war, legt er das Schreiben erst einmal ab. Vier Wochen später erhält er einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 600,- €. Die Einspruchsfrist gegen den Strafbefehl beträgt zwei Wochen.

Ratlos und irritiert ruft Mathias S. bei seiner Rechtsschutzversicherung an. Der Experte erklärt, dass ihm eine strafrechtliche Verurteilung droht, wenn ihm ein gewisses Verschulden in Form einer Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Wer die Hauptverantwortung für die Entstehung des Verkehrsunfalls trägt, ist dabei nicht wichtig. Der Experte des Rechtsschutzversicherers empfiehlt Mathias S. einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Dieser stellt nach Einspruchseinlegung und Akteneinsicht fest, dass die Polizei die Aussage des Zeugen nicht zur Akte genommen hat. Dessen Aussage wird nachgereicht. Zudem werden der Staatsanwaltschaft Bilder vom Tatort vorgelegt. Auf diesen Bildern ist klar erkennbar, dass Mathias S. den E-Roller nicht sehen konnte und der E-Roller zu schnell unterwegs war. Das Strafverfahren wird eingestellt.

Der Rechtsanwalt verfolgt daraufhin einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 3.000,- € gegen den Unfallgegner bzw. dessen Kfz-Versicherung. Die Versicherung leistet erst nur einen Teilbetrag von 1.000,- €. Die restlichen 2.000,- € werden in einem Prozess bei der Versicherung des Roller-Fahrers eingeklagt und gewonnen.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten von über 800,- € für das Strafverfahren. Zudem verauslagt sie ca. 1.000,- € für Gerichts- und Anwaltskosten - diese werden aber aufgrund des Prozessausganges später vom Gegner übernommen. Hintergrund: Der Fall ist über die Leistungsart Verkehrs-Rechtsschutz in allen Produkten mit Verkehrs-Bereich versichert.

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