Beitragsbemessungsgrenze sinkt 2022
Erstmals seit der Wiedervereinigung sinkt die Bezugsgröße in der Sozialversicherung.
Mit der Bezugsgröße ändern sich auch die davon abhängigen Beitragsbemessungsgrenzen (BBG). Was das für bestehende Betriebsrenten bedeutet, erklären wir hier. Spoiler: Alles halb so schlimm.
Pandemiebedingt sind 2020 die Arbeitseinkommen in Deutschland gesunken, und dem folgt nun die Bezugsgröße der Sozialversicherung. Deshalb sinken die Beitragsbemessungsgrenzen.
Das hat es seit der Wiedervereinigung 1990 noch nicht gegeben. Die Krisenjahre 2001, 2005 und 2011 haben zu „Nullrunden“ geführt, aber nicht zu einer Senkung. Aller Voraussicht nach wird das Durchschnittsgehallt 2021 wieder über dem von 2020 liegen. Weniger Kurzarbeit und Tarifabschlüsse lassen das bereits erkennen.
Der steuer- und sozialversicherungsfreite Betrag für Entgeltumwandlung Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen sinkt in der Folge von 284 € auf 282 € monatlich. (nur steuerfrei: 564 € monatlich statt bisher 568 €.)
Was ist zu tun?
Kaum ist der Referentenentwurf des Gesetzes veröffentlicht, geht ein Aufschrei durch die Branche. Ein Wahnsinn! Wieder müssen alle Verträge geändert werden! Hat da in Berlin wieder einer nicht weit genug nachgedacht! … etc.
Wir sehen das deutlich entspannter und möchten hier einmal Entwarnung geben.
Verträge bis Monatsbeitrag 282 oder 564: Kein Handlungsbedarf.
Verträge mit Beitrag über 282 und bis 284:
Wenn nichts geändert wird, werden von dem Beitrag aufs Jahr gesehen 24 € dem Beitrag in der Sozialversicherung unterworfen. Das macht unter dem Strich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils weniger als fünf Euro im Jahr.
Verträge mit 568 € Beitrag:
Diese Verträge existieren in der Regel für Mitarbeiter, die über den BBGn verdienen. Hier würde die Absenkung bei unverändertem Beitrag dazu führen, dass 48 € im Jahr der Lohnsteuer unterworfen würden. Die Sozialversicherung ist nicht tangiert.
Es dürfte sich also rechnen, den kleinen Makel in Kauf zu nehmen, da der Aufwand für die Anpassung sonst in keinem Verhältnis zum Nutzen stünde.
Arbeitgeber schließen mit Entgeltumwandlungen einen Vertrag zu Gunsten Dritter ab. Um einem unnötigen Streit um Bagatellbeträge zu vermeiden, empfehlen wir daher, Mitarbeiter mit solchen Verträgen offensiv darauf anzusprechen. In der Regel dürfte das „Problem“ damit behoben sein.
Vernünftigerweise bleibt alles beim alten und nächstes Jahr ist der „Spuk“ wahrscheinlichohnehin vorbei.
Wenn Sie Unterstützung brauchen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte stets an uns.
Kein Nachteil ohne Vorteil
Weil wegen der Abhängigkeit von der Bezugsgröße alle Beitragsbemessungsgrenzen sinken, Zahlen alle Arbeitnehmer mit Gehältern über einer oder allen BBGn im Jahr 2022 weniger Beiträge.
Bild von Michal Jarmoluk from Pixabay