Betriebliches Gesundheitsmanagement: Steuerfreie Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV)
Krankenstand ist teuer, Gesundheit der Arbeitnehmer rechnet sich für Unternehmen.
Wenn Behandlungen oder Vorsorgeuntersuchungen unterbleiben oder sich verzögern, schadet das auch der Firma. Betriebliches Gesundheitsmanagement kann da helfen. Zum Wohl aller Beteiligter. Seit 01.01.2020 besonders: Der Aufwand gilt– bei richtiger Gestaltung – als steuerfreier Sachbezug. Allerdings muss einiges beachtet werden.
Über den Sinn gab es weitgehend Einigkeit: Im Betrieb können alle Mitarbeiter - ungeachtet des Gesundheitsstatus‘ - versichert werden; der Nutzen ist offensichtlich. Wir haben also einen hoch angesehenen kostengünstigen Vergütungsbaustein. Ein Wermutstropfen hat viele Arbeitgeber bisher abgeschreckt: Auf die Beiträge musste seit 2013 Lohnsteuer entrichtet werden. Das ist nun vorbei. Ab 01.01.2020 gelten die Beiträge als steuerfreier Sachbezug.
Dabei gilt einiges Außersteuerliche zu beachten:
- Steuerfrei sind die Beiträge nur, wenn der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist und die Beiträge zahlt. Arbeitnehmer erhalten also kein Geld sondern Versicherungsschutz (Sachleistung).
- Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist zu beachten. Wenn nicht alle oder nicht alle die gleichen Leistungen erhalten sollen, müssen objektiv umschriebene Gruppen gebildet werden (alle mit mehr als drei Jahren Betriebszugehörigkeit, Führungskräfte, Außendienst, gewerbliche MA, etc.)
- Die Leistungen müssen allen Mitarbeitern (oder allen Mitgliedern einer Gruppe) gewährt werden.
- Die Arbeitnehmer dürfen keine Wahlfreiheit haben dergestalt, dass sie etwa statt der Krankenversicherung Barvergütung oder Tankgutscheine verlangen können.
Wir helfen bei der Konzipierung und Einrichtung des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Bleiben Sie und Ihre Mitarbeiter gesund.
SL Gruppe: Sicher sein - Erfolgreich bleiben