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Unbefugtes Öffnen eines Pkw mittels Funksignal kein „Aufbrechen“

Unbefugtes Öffnen eines Pkw mittels Funksignal kein „Aufbrechen“

Wird das Keyless-Go-System eines Pkw unbefugt mit einem Funksignal überwunden („Relay Attack“) und das Auto geöffnet, ist dies kein „Aufbrechen“ im Sinne der Versicherungsbedingungen in der Hausratversicherung, so das AG München.

Der VN stellte seinen Pkw, der mittels eines Keyless-Go-Systems über Funk ver- und entriegelt werden kann, für fünf Minuten ab. In dieser Zeit wurden ein Reise- und ein Pilotenkoffer entwendet. An dem Pkw befanden sich danach keine Aufbruchspuren. Auch wenn für ein „Aufbrechen“ nicht zwangsläufig eine Beschädigung der Sache erforderlich sei, fällt darunter nach Ansicht des AG nicht jedes unbefugte Öffnen mittels Verstärkung eines Funksignals oder Verwendung eines „falschen“ Funksignals. Es hat deshalb die Klage in Höhe von 3.314,72 Euro abgewiesen (AG München, Urteil vom 12.03.2020, Az. 274 C 7752/19).


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