Scheidung und Trennungsvereinbarung

Scheidung und Trennungsvereinbarung

Auch bei der Trennung „im Guten“ kann es unliebsame Überraschungen geben. Ein Fall aus der Praxis.

Das ist passiert: Die Eheleute haben sich geeinigt und den Zugewinn- und Versorgungsausgleich vorgerichtlich geregelt. Das ist oft gewünscht, um die Gerichtskosten zu senken.

In der notariellen Urkunde ist u. a. niedergelegt, dass die bestehende Anwartschaft auf Betriebsrente über eine Unterstützungskasse intern, also innerhalb der Kasse geteilt werden soll. Soweit die Theorie. Und jetzt die Praxis:

Die Unterstützungskasse beruft sich auf § 2 Abs. 4 Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG), wonach ein güterrechtlicher Ausgleich der Anrechte nicht stattfindet. Will heißen: die Unterstützungskasse würde die Anwartschaft nur intern teilen, wenn das gerichtlich beschlossen wird. Und das ist hier gerade nicht der Fall.

Jetzt ist guter Rat teuer. Ein zweites Gerichtsverfahren kann es nicht geben und der Wille der Parteien aus der Notarurkunde ist nicht umsetzbar.

Solche „Zwickmühlen“ sind vermeidbar.

Notaren, Mediatoren, Anwälten und Steuerberatern empfehlen wir daher, bei der materiellen Planung der Trennung das Konzept mit den jeweils beteiligten Versorgungsträgern abzustimmen und im Vorfeld sicherzustellen, dass das gewünschte Ergebnis auch von den Beteiligten getragen und somit umsetzbar ist.

Besonderes Augenmerk muss man dabei auf die Betriebsrenten legen. Nicht nur wenn ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis besteht, können aus dem Arbeitsrecht unerwünschte Risiken oder Verpflichtungen verbleiben. Außerdem ist neben dem Versorgungsträger oft auch der Arbeitgeber beteiligt.

Die gute Nachricht: In der Regel sind die Dinge wie gewünscht regelbar, wenn man den gegebenen Verhältnissen ausreichend Rechnung trägt. Gefahr gekannt, Gefahr gebannt.

Wir können helfen, im Vorfeld die Bedingungen zu klären und so dabei unterstützen, tragfähige Lösungen für alle Beteiligten zu entwickeln. Ohne unliebsame Überraschungen.

Eine Anmerkung noch zum Schluss: Unsere Beratung in dieser Sache ist keine und ersetzt auch keine Rechtsdienstleistung oder Steuerberatung, sondern eine Zuarbeit für die auf den Feldern involvierten Fachleute.

Was kann SL für Sie tun?

Unverbindliche Telefonberatung kostenfrei buchen:

Bild: Trennung immer besser ohne Überraschung

Quelle: mschiffm from Pixabay